Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder |
Fördernde Mitglieder |
Die Aufnahme als Mitglied in den Verein bedarf eines schriftlichen Antrags beim Vorstand. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Gegen eine ablehnende Entscheidung des Vorstands, die nicht begründet sein muss, kann der Antragsteller Einspruch erheben. Über den Einspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung endgültig.
Mit Aufnahme in den Verein anerkennt das Mitglied diese Satzung und die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Bedingungen.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Nach Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch gegenüber dem Verein.
Mitglieder, die ihren Pflichten trotz Mahnung nicht nachkommen, gegen die Satzung des Vereins verstoßen oder durch ihr Verhalten die Interessen oder das Ansehen des Vereins schädigen, können durch den Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Ein ausgeschlossenes Mitglied kann gegen die Entscheidung des Vorstands Einspruch einlegen, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
